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Fünf Irrtümer über Arzneimittel

ArtikelLesezeit: 2:00 min.
Tabletten in unterschiedlicher Form und Farbe.

Bildnachweis: © stock.adobe.com / Grycaj

Kopfschmerzen, Fieber oder Husten – ein Medikament gegen die kleinen Alltagsbeschwerden nimmt jeder mal. Dass er dabei etwas falsch machen könnte, denkt kaum einer. Doch über Medikamente sind einige Irrtümer in Umlauf.

Expertenbild

Die Expertin zum Thema

Birgit Kämmerer-Mroß

Apothekerin
ServiceCenter AOK-Clarimedis

1. Günstige Präparate sind nicht so gut wie das Original

Das ist falsch. Im Allgemeinen wirken Tabletten von unterschiedlichen Herstellern, die den gleichen Wirkstoff haben, auch gleich. Allerdings kann man zum Beispiel Retard-Kapseln nicht mit Tabletten vergleichen, denn diese setzen den Wirkstoff zeitverzögert frei.

Die Preisunterschiede gibt es, weil der Wirkstoff seit Jahren bekannt und erforscht ist. Die Hersteller von Nachahmer-Produkten (Generika) haben also weniger Ausgaben bei der Entwicklung. Trotzdem unterliegen ihre Medikamente denselben strengen Zulassungsregeln wie jedes andere Medikament.

2. Der Arzt darf nur rabattierte Arzneimittel verschreiben

Das ist so nicht richtig. Ärzte haben die sogenannte Therapiefreiheit. Das bedeutet, dass sie alleine über die medizinische Notwendigkeit und den Einsatz von Medikamenten bestimmen. Wenn beispielsweise ein Patient ein Arzneimittel nicht so gut verträgt, kann der Arzt bestimmen, dass er nur ein ganz bestimmtes Medikament bekommen soll. Dafür kreuzt er auf dem Rezept das Kästchen „aut idem“ an. Es gibt aber auch Medikamente, die nicht einfach ausgetauscht werden dürfen, beispielsweise Schilddrüsenhormone oder Medikamente gegen Epilepsie. Diese sind in der sogenannten Substitutionsausschlussliste zusammengefasst.

Die Ärzte sind aber per Gesetz zu einer wirtschaftlichen Verordnungsweise verpflichtet. Rabattverträge helfen ihnen dabei, das jeweils günstigste Medikament zu verschreiben. Deshalb hat jeder Arzt außerdem die Möglichkeit, statt eines bestimmten Präparats nur einen Wirkstoff auf das Rezept zu schreiben. Dann wählt der Apotheker das entsprechende Rabatt-Arzneimittel zum Beispiel der AOK oder eines der vier preisgünstigsten Medikamente aus.

3. Nahrungsergänzungsmittel und frei verkäufliche Medikamente haben keine Nebenwirkungen

Das ist falsch. Selbst Kalziumtabletten können Wechselwirkungen unter anderem mit Schilddrüsenhormonen haben. Johanniskrautpräparate etwa können die Wirkung der Anti-Baby-Pille negativ beeinflussen. Deshalb sollte man in der Apotheke und beim Arzt immer angeben, welche Nahrungsergänzungsmittel und Präparate man einnimmt – auch wenn sie aus der Drogerie stammen. Nur so kann das Risiko für Wechselwirkungen minimiert werden.

Verschiedene Tabletten

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4. Rezeptfreie Arzneimittel kann man unbegrenzt lange einnehmen

Falsch! Schmerzmittel zum Beispiel sollte man nicht länger als drei Tage einnehmen und nicht öfter als zehn Tage pro Monat. Nimmt man sie zu häufig ein, können Schmerzmittel paradoxerweise etwa weitere Kopfschmerzen verursachen. Abführmittel und Schlafmittel können auf Dauer zu Abhängigkeit führen oder die Gesundheit schädigen. Darum ist es in jedem Fall wichtig, sich von einem Apotheker beraten zu lassen.

5. Zum Herunterspülen von Tabletten ist jede Flüssigkeit geeignet

Das ist nicht richtig. Tatsächlich sollte man ausschließlich Leitungswasser zur Einnahme von Medikamenten nehmen. Denn selbst Mineralwasser kann – wegen des darin enthaltenen Kalziums und Magnesiums – zu Wechselwirkungen führen, zum Beispiel bei Osteoporosemitteln. Milch verträgt sich aufgrund des hohen Kalziumgehalts mit vielen Antibiotika nicht und kann deren Wirkung abschwächen. Auch Grapefruitsaft beeinflusst die Wirkung verschiedener Arzneimittel. Dadurch kann die Konzentration beispielsweise bestimmter Herzpräparate, Lipidsenker oder Immunsuppressiva im Blut kritisch erhöht sein, sodass die Gefahr von Nebenwirkungen steigt.

Letzte Änderung: 15.06.2021