Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) aus dem Jahr 2019 zeigt: Mehr als jedem Vierten wurden Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten oder in Rechnung gestellt. Diese Zusatzleistungen müssen Patienten allerdings aus eigener Tasche bezahlen – dabei ist die Wirksamkeit der Behandlungen nicht immer wissenschaftlich belegt.
Bei einem Arztbesuch werden die Kosten für medizinisch notwendige Untersuchungen von der Krankenkasse übernommen. Neben dieser Grundversorgung gibt es die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen – kurz IGeL. Das sind Diagnose- und Behandlungsmethoden, die nicht zum normalen Leistungskatalog der Krankenkasse zählen. Daher müssen diese Untersuchungen selbst bezahlt werden.
Laut der letzten Umfrage des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) von 2019 werden IGe-Leistungen häufig angeboten: Jeder vierte Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung hat innerhalb von zwölf Monaten ein IGeL-Angebot erhalten.
Insgesamt gibt es mehrere Hundert IGe-Leistungen. Sie werden vor allem von Gynäkologen und Augenärzten angeboten. Die beiden häufigsten angebotenen IGeL sind die Untersuchungen zur Glaukom-Früherkennung sowie Ultraschalluntersuchungen (vor allem zur Krebsfrüherkennung bei Frauen). Außerdem zählen bestimmte Reiseimpfungen und Blutuntersuchungen zu den Selbstzahlerleistungen.
Die Hälfte der Leistungen kosten unter 50 Euro. Einige hingegen sind mit mehreren Hundert Euro sehr teuer. Im Durchschnitt kostet eine IGeL rund 74 Euro.
Laut der WIdO-Befragung zeigt sich, dass Ärzte die IGe-Leistungen vor allem Patienten mit höherem Haushaltseinkommen anbieten. Außerdem werden Frauen die Selbstzahlerleistungen häufiger angeboten als Männern.
Einzelne dieser ärztlichen Zusatzleistungen sind durchaus nützlich, zum Beispiel eine reisemedizinische Beratung oder Reiseschutzimpfungen. Manche Angebote sind dagegen wissenschaftlich noch nicht ausreichend erforscht oder medizinisch umstritten. Man selbst kann aber nur selten den Nutzen oder die Notwendigkeit dieser Selbstzahlerangebote einschätzen. Informieren Sie sich daher, bevor Sie eine IGeL in Anspruch nehmen.
Ihr Arzt bietet Ihnen medizinische Zusatzleistungen an? Wir fassen zusammen, auf welche Dinge Sie achten sollten.
Der Arzt muss Sie persönlich vor der Behandlung ausführlich über den konkreten Nutzen, mögliche Risiken und Konsequenzen der angebotenen IGe-Leistung aufklären. Eine Beratung durch Praxismitarbeiter reicht nicht aus.
Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Patienten mit allem zu versorgen, was medizinisch notwendig ist. Fragen Sie nach, ob eine medizinische Notwendigkeit für die Untersuchung vorliegt und warum die angebotene Leistung nicht über die KV-Karte abrechenbar ist. Die Kosten für medizinisch notwendige Untersuchungen werden von der Krankenkasse übernommen.
Lassen Sie sich nicht drängen, sondern nehmen Sie sich Bedenkzeit. IGeL sind nicht dringend! Beratung und Behandlung sollten zu verschiedenen Zeitpunkten stattfinden. Nutzen Sie die Zeit, um sich an anderer Stelle Informationen über die angebotene Leistung einzuholen. Zum Beispiel beim IGeL-Monitor. Auch die AOK Rheinland/Hamburg hilft Ihnen gerne weiter.
Der IGeL-Monitor bewertet den Nutzen und Schaden einzelner Leistungen. Hier können Sie sich informieren, bevor Sie eine IGeL in Anspruch nehmen.
AOK-Clarimedis
Medizinische Hilfe am Telefon.
Fragen Sie den Arzt vor der Behandlung, welche Kosten Ihnen entstehen. Am besten fordern Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag ein. Der Arzt ist verpflichtet, Ihnen sämtliche Leistungen – einschließlich der Kosten – aufzuschlüsseln.
Möchten Sie die IGeL in Anspruch nehmen, sollten alle Einzelleistungen und Kosten in einem schriftlichen Vertrag aufgelistet sein. Wichtig ist außerdem die Bestätigung, dass die Behandlung ausdrücklich auf eigenen Wunsch erfolgt, Sie darüber aufgeklärt wurden, dass die Leistung nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, nicht über die KV-Karte abgerechnet werden kann und kein Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse besteht.
Nach Abschluss der Behandlung muss Ihnen der Arzt eine Rechnung vorlegen, die detaillierte Angaben zu den Kosten aufzeigt. Wenn Sie bar bezahlen, lassen Sie sich unbedingt eine Quittung ausstellen. Sie können die Kosten für eine IGe-Leistung als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung absetzen.
Letzte Änderung: 03.02.2022
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