Bundesweit gilt seit Ende April eine Maskenpflicht. Was das bedeutet, wen sie schützt und was Sie beim Tragen beachten müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.
Stand: 27.04.2020
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger
ServiceCenter AOK-Clarimedis
Seit Ende April ist das Tragen einer Maske (auch Mund-Nasen-Schutz genannt) beim Einkaufen sowie im öffentlichen Nahverkehr vorgeschrieben. In den einzelnen Bundesländern kann es zusätzliche Regelungen geben – etwa für Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime, Schulen oder Wochenmärkte.
Die Bundesländer informieren auf dem jeweiligen Landesportal über die aktuell geltenden Regelungen. Hier gelangen Sie direkt zu den Seiten von Nordrhein-Westfalen oder Hamburg.
Bei der Maskenpflicht geht es in erster Linie darum, andere zu schützen und die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Das große Problem bei einer Corona-Infektion: Sie können bereits ansteckend sein, bevor Sie erste Symptome bemerken. Das Virus verbreitet sich dann unbemerkt über kleine Tröpfchen, die zum Beispiel beim Sprechen oder Husten in die Luft gelangen. Ein Mund-Nasen-Schutz kann dabei helfen, diese Kette zu unterbrechen: Der Stoff bildet eine Art Barriere und fängt die Tröpfchen auf, bevor sie in die Luft gelangen.
Einfache Stoffmasken oder medizinischer Mund-Nasen-Schutz schützen vor allem Ihr Gegenüber. Sie schützen den Träger selbst nicht davor, infizierte Tröpfchen einzuatmen. Deshalb ersetzen sie auch nicht die allgemeinen Hygieneregeln: in Ihre Armbeuge niesen oder husten, konsequentes Händewaschen und mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen einhalten.
In gewisser Weise bietet die Maske Ihnen selbst aber auch einen Schutz: Sie verhindert, dass Sie sich unbewusst mit Ihren Händen an Mund oder Nase fassen – und so womöglich das Virus von Ihren Händen auf Ihre Schleimhäute bringen.
Wenn Sie befürchten, sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben, ist eine einfache Stoffmaske keine Garantie dafür, andere nicht anzustecken. Melden Sie sich bei Verdacht weiterhin zuerst telefonisch bei Ihrer Arztpraxis, folgen Sie den Anweisungen Ihres Arztes und versuchen Sie, den Kontakt zu anderen Menschen möglichst gering zu halten.
Egal, ob selbst genähte Alltagsmaske oder OP-Maske – damit Sie sich und andere schützen, gibt es ein paar Dinge zu beachten:
Zum Teil gibt es Masken wieder im Handel und Apotheken zu kaufen. In manchen Städten werden sie auch kostenlos verteilt – zum Beispiel an Fahrgäste von Bussen und Bahnen. Oft bieten auch Schneidereien oder Einzelpersonen selbst genähte Masken zum Verkauf an. Wer lieber selbst nähen möchte, findet im Internet viele Anleitungen. Erlaubt sind aber auch einfache Schals oder Tücher, die vor das Gesicht gezogen werden.
Selbst genähte Masken können mehrere Male verwendet werden. Damit Sie die Maske virenfrei bekommen, am besten bei mindestens 60 Grad in der Waschmaschine waschen. Alternativ können Sie die Maske auch ein paar Minuten in kochendes Wasser legen oder heiß bügeln. Wichtig: Die Maske muss danach gründlich trocknen und an einem sauberen Platz aufbewahrt werden. Bei kleinsten Schäden muss sie entsorgt werden. Beachten Sie bei gekauften Masken auch die entsprechenden Herstellerhinweise.
Das ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Wer keine Maske trägt, verstößt aber gegen die Maskenpflicht und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. Die Folge kann zum Beispiel ein Bußgeld sein. Ob und in welcher Höhe jedoch ein Bußgeld verhängt wird, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Sehen Sie in der Slideshow, wie Sie eine Maske richtig an- und ablegen.
AOK-Clarimedis
Medizinische Hilfe am Telefon.
Mehr Informationen finden Sie auch im Merkblatt zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Letzte Änderung: 27.04.2020
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