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Maskenpflicht – so schützen Sie sich und andere

ArtikelLesezeit: 3:00 min.
Frau hält selbstgenähte Maske in der Hand

Bildnachweis: © istockphoto.com / Rike_

Bundesweit gilt seit Ende April eine Maskenpflicht. Was das bedeutet, wen sie schützt und was Sie beim Tragen beachten müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Stand: 27.04.2020

Expertenbild

Der Experte zum Thema

Bernhard Schlüter

Exami­nierter Gesundheits- und Kranken­pfleger
ServiceCenter AOK-Clarimedis

Wo gilt die Maskenpflicht?

Seit Ende April ist das Tragen einer Maske (auch Mund-Nasen-Schutz genannt) beim Einkaufen sowie im öffentlichen Nahverkehr vorgeschrieben. In den einzelnen Bundesländern kann es zusätzliche Regelungen geben – etwa für Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime, Schulen oder Wochenmärkte. 

Die Bundesländer informieren auf dem jeweiligen Landesportal über die aktuell geltenden Regelungen. Hier gelangen Sie direkt zu den Seiten von Nordrhein-Westfalen oder Hamburg.

Warum sollte ich eine Maske tragen?

Bei der Maskenpflicht geht es in erster Linie darum, andere zu schützen und die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Das große Problem bei einer Corona-Infektion: Sie können bereits ansteckend sein, bevor Sie erste Symptome bemerken. Das Virus verbreitet sich dann unbemerkt über kleine Tröpfchen, die zum Beispiel beim Sprechen oder Husten in die Luft gelangen. Ein Mund-Nasen-Schutz kann dabei helfen, diese Kette zu unterbrechen: Der Stoff bildet eine Art Barriere und fängt die Tröpfchen auf, bevor sie in die Luft gelangen.

Wie und wen schützt die Maske?

Einfache Stoffmasken oder medizinischer Mund-Nasen-Schutz schützen vor allem Ihr Gegenüber. Sie schützen den Träger selbst nicht davor, infizierte Tröpfchen einzuatmen. Deshalb ersetzen sie auch nicht die allgemeinen Hygieneregeln: in Ihre Armbeuge niesen oder husten, konsequentes Händewaschen und mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen einhalten.

In gewisser Weise bietet die Maske Ihnen selbst aber auch einen Schutz: Sie verhindert, dass Sie sich unbewusst mit Ihren Händen an Mund oder Nase fassen – und so womöglich das Virus von Ihren Händen auf Ihre Schleimhäute bringen.

Wenn Sie befürchten, sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben, ist eine einfache Stoffmaske keine Garantie dafür, andere nicht anzustecken. Melden Sie sich bei Verdacht weiterhin zuerst telefonisch bei Ihrer Arztpraxis, folgen Sie den Anweisungen Ihres Arztes und versuchen Sie, den Kontakt zu anderen Menschen möglichst gering zu halten.

Was muss ich beim Tragen einer Maske beachten?

Egal, ob selbst genähte Alltagsmaske oder OP-Maske – damit Sie sich und andere schützen, gibt es ein paar Dinge zu beachten:

  • Vorm Anlegen der Maske Hände gründlich waschen oder desinfizieren.
  • Der Stoff muss Mund und Nase bedecken und sollte auch über das Kinn gezogen werden. Hat die Maske einen Bügel, drücken Sie ihn eng an die Nase an.
  • Die Maske zwischendrin nicht absetzen und möglichst wenig anfassen. Verhalten Sie sich so, als ob die Maske mit Viren verunreinigt wäre.
  • Wechseln Sie die Maske, wenn sie durchfeuchtet ist – im Dauereinsatz spätestens nach sechs bis acht Stunden.
  • Fassen Sie die Maske beim Ablegen nur an den Bändern an und waschen Sie sich anschließend gründlich die Hände.
  • Einweg-Masken gehören direkt in den Mülleimer – am besten ein verschließbarer.
  • Wiederverwendbare Masken sollten desinfiziert werden und immer nur von derselben Person getragen werden.

Woher bekomme ich eine Maske und welche Arten gibt es?

Zum Teil gibt es Masken wieder im Handel und Apotheken zu kaufen. In manchen Städten werden sie auch kostenlos verteilt – zum Beispiel an Fahrgäste von Bussen und Bahnen. Oft bieten auch Schneidereien oder Einzelpersonen selbst genähte Masken zum Verkauf an. Wer lieber selbst nähen möchte, findet im Internet viele Anleitungen. Erlaubt sind aber auch einfache Schals oder Tücher, die vor das Gesicht gezogen werden.

  • Selbst genähte Stoffmaske
    Sogenannter einfacher Mund- und Nasenschutz hindert die Tröpfchen daran, in die Luft zu gelangen. Für eine selbst genähte Maske sollte möglichst eng gewebter Baumwollstoff benutzt werden, der bei mindestens 60 Grad waschbar ist. Selbst genähte Masken sind nur für den Privatgebrauch und können wiederverwendet werden. Im Internet finden Sie viele verschiedene Anleitungen dafür.
  • Chirurgische Maske
    Mehrlagige medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken (auch bekannt als chirurgische oder OP-Masken) bestehen aus einem speziellen Gewebe oder Vlies. Sie verhindern, dass sich Speichel- oder Atemtröpfchen ausbreiten. Als Medizinprodukt müssen sie dabei bestimmte Kriterien und Vorgaben erfüllen. Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt, dass diese Masken nur von medizinischem Personal genutzt werden. Sie sind außerdem nur für den Einmalgebrauch bestimmt.
  • Partikel-filtrierende Halbmasken (FFP2 / FFP3)
    Bei FFP2- und FFP3-Masken handelt es sich um spezielle Feinpartikelmasken. Im Gegensatz zu den oben beschriebenen Masken schützen sie auch denjenigen, der sie trägt. Sie kommen daher vor allem im medizinischen Bereich zum Einsatz: auf den Intensivstationen zur Behandlung von Erkrankten zum Beispiel. Sie filtern die Viren aus der Luft und bieten somit Ärzten und Pflegepersonal einen Schutz vor einer Infektion. Da es zurzeit nicht genügend solcher Masken gibt, sollten sie auch nur von medizinischem Personal genutzt werden. Im Alltagsgebrauch sind solche Masken nicht notwendig – vor allem wenn jeder eine einfache Maske trägt, genügend Abstand hält und die Hygieneregeln anwendet.

Wie kann ich meine Maske wiederverwenden?

Selbst genähte Masken können mehrere Male verwendet werden. Damit Sie die Maske virenfrei bekommen, am besten bei mindestens 60 Grad in der Waschmaschine waschen. Alternativ können Sie die Maske auch ein paar Minuten in kochendes Wasser legen oder heiß bügeln. Wichtig: Die Maske muss danach gründlich trocknen und an einem sauberen Platz aufbewahrt werden. Bei kleinsten Schäden muss sie entsorgt werden. Beachten Sie bei gekauften Masken auch die entsprechenden Herstellerhinweise.

Gibt es Sanktionen, wenn ich die Maske nicht trage?

Das ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Wer keine Maske trägt, verstößt aber gegen die Maskenpflicht und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. Die Folge kann zum Beispiel ein Bußgeld sein. Ob und in welcher Höhe jedoch ein Bußgeld verhängt wird, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Sehen Sie in der Slideshow, wie Sie eine Maske richtig an- und ablegen.

Frau mit Headset am Computer.

AOK-Clarimedis

Medizinische Hilfe am Telefon.

Mehr Informationen finden Sie auch im Merkblatt zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).


Letzte Änderung: 27.04.2020