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Inhalieren bei Erkältung – so geht’s

ArtikelLesezeit: 2:00 min.
Frau inhaliert

Bildnachweis: © stock.adobe.com / Pixel-Shot

Ob bei verstopfter Nase, Halsschmerzen oder Husten: Das Inhalieren bei Erkältung ist eine sanfte Methode, um Beschwerden zu lindern und die Heilung zu fördern. Erfahren Sie, wie es richtig geht und wann Vorsicht geboten ist.

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Die Expertin zum Thema

Dr. Renate Quarg

Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
ServiceCenter AOK-Clarimedis

Warum Inhalieren bei Erkältung?

Das Inhalieren ist ein bewährtes Hausmittel bei Erkältungen, das die Genesung auf natürliche Weise unterstützt. Dabei atmen Sie über einem Topf oder durch ein spezielles Inhalationsgerät heißen Wasserdampf ein.

Der Dampf befeuchtet trockene und gereizte Schleimhäute in Nase und Rachen. Dadurch wird ihre natürliche Schutzfunktion gestärkt, was die Abwehr von Krankheitserregern erleichtert. Gleichzeitig hilft der Dampf, festsitzenden Schleim in den Atemwegen zu lösen. Das verbessert die Atmung durch die Nase und lindert den Hustenreiz. Der festsitzende Schleim in der Nase kann ausgeschnäuzt, Bronchienschleim besser abgehustet werden. Zusätzlich regt die Wärme des Dampfes die Durchblutung an, was entzündungshemmend wirken kann.

Beachten Sie dabei, dass die Wirkung von Inhalieren bei Erkältung vor allem symptomatisch, nicht jedoch heilend ist.

Schon gewusst? Nicht nur bei einer Erkältung ist das Inhalieren ein gutes Hausmittel. Auch bei anderen Atemwegserkrankungen wie einer Bronchitis oder Nasennebenhöhlenentzündung (Sinusitis) zur Luftbefeuchtung oder zur Hautpflege und für etwas Wellness kann der heiße Dampf sinnvoll und wohltuend sein.

Viele Menschen mit Erkältung empfinden die warmen Dämpfe aber auch einfach als angenehm.

Inhalieren – so geht’s

Damit das Hausmittel effektiv ist, ist es wichtig, richtig zu inhalieren. Ein paar Dinge müssen Sie dabei beachten:

  • Stellen Sie eine Schüssel auf einen Tisch und füllen Sie diese mit etwa einem Liter heißem Wasser.
  • Geben Sie je nach Bedarf einen Zusatz hinein, zum Beispiel ein bis zwei Teelöffel Salz, oder zwei bis fünf Tropfen ätherische Öle. Die Kochsalzlösung befeuchtet die Schleimhäute. Ätherische Öle wie Eukalyptus- und Pfefferminz, Thymian-, Salbei- und Lavendelöl können verwendet werden. Beginnen Sie zunächst mit wenigen Tropfen, um die Verträglichkeit zu testen.
  • Lassen Sie die Mischung etwa fünf Minuten ziehen.
  • Halten Sie dann den Kopf etwa 30 Zentimeter über die Schüssel, stülpen Sie sich ein Handtuch über und atmen Sie die Dämpfe langsam tief ein und genauso entspannt wieder aus.
  • Achten Sie darauf, genug Abstand zur Wasseroberfläche zu wahren, um Überhitzung, Verbrühungen oder Hautreizungen zu vermeiden.
  • Wiederholen Sie das Ganze zwei- bis dreimal täglich etwa fünf bis 15 Minuten.

Tipp: Wer empfindlich auf heißen Dampf reagiert, kann stattdessen einen Dampfinhalator verwenden, den Sie in der Apotheke kaufen können. Hierbei inhalieren Sie durch eine Mund-Nasen-Maske und das heiße Wasser ist unter sicherem Verschluss. Außerdem gibt es elektrische Inhaliergeräte/Vernebler. Hier wird die Inhalationslösung entweder mit Ultraschall oder mittels Druckluft über eine Düse zerstäubt. Diese Methode ist auch schon für Kleinkinder geeignet.

Frau mit Headset beantwortet Kundenanfragen

AOK-Clarimedis

Medizinische Informationen am Telefon unter 0800 1 265 265.

Wann ist beim Inhalieren Vorsicht geboten?

Kinder sollten nicht über heißem Wasserdampf inhalieren, da die Gefahr von Verbrühungen und Atemwegsreizungen besteht. Personen mit Asthma oder anderen chronischen Atemwegserkrankungen sollten auf ätherische Öle verzichten, da diese die Atemwege reizen oder Anfälle auslösen können. Auch Kleinkinder sollten keine ätherischen Öle einatmen.

Bei Fieber über 38,5 °C oder Vorerkrankungen wie Bluthochdruck, Herzproblemen und bestimmten Haut- oder Augenerkrankungen sollten Sie aufs Inhalieren verzichten, da die Hitze den Körper zusätzlich belasten kann. Wenn Unsicherheiten bestehen, ist es ratsam, vor dem Inhalieren den Rat eines Arztes oder Apothekers einzuholen.

Letzte Änderung: 04.12.2024