Peinliche Videos, anzügliche Nachrichten oder Drohungen: Cyber-Mobbing hat viele Gesichter. Was dahintersteckt, wie viele Jugendliche in Deutschland es schon erlebt haben und was dagegen helfen kann. Wir haben Tipps für Eltern.
Cyber-Mobbing, auch Cyber-Bullying genannt, meint absichtliches Beschimpfen, Bedrohen oder Belästigen. Das geht über eine längere Zeitspanne hinweg – und zwar im virtuellen Raum. Dabei ist egal, ob es sich um fiese Nachrichten in sozialen Netzwerken handelt, sexualisierte Inhalte in Messengerdiensten wie WhatsApp oder um bloßstellende Clips auf Videoplattformen. Auch das Verbreiten von Gerüchten oder unerwünschte Anrufe auf dem Handy gehören dazu.
Die Attacken werden gezielt verbreitet und richten sich gegen bestimmte Personen. Der Täter bleibt dabei meist anonym. Oft kennen sich Opfer und Täter jedoch aus dem realen Leben. Sie können Leute aus Sportverein, Schule oder Nachbarschaft sein.
Einen bestimmten Anlass hat das Cyber-Mobbing nicht unbedingt – ebenso wenig wie Mobbing im realen Leben. In vielen Fällen fängt das Mobbing online an und verfestigt sich dann offline oder umgekehrt. Oft geht es den Tätern schlicht darum, das Opfer auszugrenzen, sich mächtig zu fühlen oder andere zu beeindrucken.
Von Cyber-Mobbing abzugrenzen ist das sogenannte Cyber-Grooming. Dabei geht es den Tätern vorrangig darum, das Vertrauen ihrer oft minderjährigen Opfer zu gewinnen. Anschließend finden meist sexuelle Übergriffe oder Missbrauch statt – online oder offline.
Eine einheitliche Definition von Cyber-Mobbing gibt es bisher nicht. Daher sind Studien zu dem Phänomen schwer vergleichbar. Repräsentative Zahlen liefert unter anderem die aktuelle JIM-Studie (JIM steht für Jugend, Information, Medien). Sie untersucht, wie Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren in Deutschland mit Medien umgehen. Die Erhebung enthält auch Daten zu Cyber-Mobbing.
Nach der JIM-Studie hat schon etwa jeder zehnte befragte Teenager Cyber-Mobbing erlebt. Mädchen sind etwas häufiger betroffen als Jungen.
Mehr als ein Drittel der Jugendlichen gibt an, dass jemand aus dem eigenen Umfeld im Internet absichtlich gemobbt wurde.
Laut der JIM-Studie hat fast jeder Dritte schon erlebt, dass beleidigende oder falsche Sachen über die eigene Person im Netz oder per Smartphone verbreitet wurden – mit oder ohne Absicht. Knapp jeder Fünfte berichtet, dass jemand ohne Einwilligung beleidigende Bilder oder Videos von ihm gepostet hat.
Das Bündnis gegen Cybermobbing e. V. hat für seine 2020 veröffentlichte Studie „Cyberlife III“ ebenfalls Schülerinnen und Schüler zu Cyber-Mobbing befragt. Demnach geben sogar rund 17 Prozent an, dies schon erlebt zu haben. Das sind umgerechnet etwa zwei Millionen Jugendliche. Im Vergleich zur drei Jahre älteren Vorgängerstudie ist der Anteil um knapp fünf Prozent gestiegen.
Dass Mobbing und Hassbotschaften im Netz zunehmen, bestätigt auch die aktuelle JIM-Studie.
Die Pandemie könnte das Problem noch verschärfen, warnen Fachleute. Denn Kinder und Jugendliche verbringen (notgedrungen) noch mehr Zeit im Internet und pflegen soziale Kontakte auf verschiedenen Plattformen.
In vielen Punkten ähnelt sich das Mobbing. Es ist unstrittig, dass beide Formen extrem belastend sind und krank machen können. Einige Punkte wiegen beim Online-Mobbing besonders schwer:
Damit Ihr Kind lernt, sich zu behaupten, bietet die AOK das kostenfreie Onlineprogramm „be yourself“ an. Es soll Jugendliche drei Wochen lang anleiten, selbstbewusst aufzutreten. Nach einem Selbsttest liefert ein E-Coach den Teilnehmenden Infos, Übungen und Challenges. Gedacht ist das Programm für junge Leute ab 15 Jahren. Auch wer nicht bei der AOK versichert ist, kann teilnehmen.
Aktuell ist Cyber-Mobbing in Deutschland noch kein eigener Straftatbestand. Doch im Strafgesetzbuch sind einige Gesetze festgeschrieben, die auch im Kontext von Cyber-Bullying relevant sind. Zu nennen sind beispielsweise Beleidigung, Verleumdung sowie Nötigung und Bedrohung.
Auch Gewaltdarstellungen sowie Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, des Rechts am eigenen Bild oder am eigenen Namen kommen in Betracht. Solche Tatbestände können mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden. Dafür ist es wichtig, die Vorgänge möglichst genau zu dokumentieren.
Das Risiko, von Cyber-Mobbing betroffen zu sein, lässt sich bereits mit ein paar einfachen Tipps senken. Sensibilisieren Sie Ihr Kind für mögliche Gefahren in der Online-Kommunikation und sprechen Sie über ein paar sinnvolle Regeln:
Immer On?
Onlinesucht an Schulen vorbeugen.
Sie haben den Verdacht, dass Ihr Kind oder jemand aus dem Umfeld von Online-Mobbing betroffen ist? Diese Handlungsempfehlungen helfen, mit der Situation umzugehen.
Hinweis: Cyber-Mobbing ist ein komplexes Feld, jeder Fall verschieden. Die aufgeführten Tipps können daher keine individuelle, professionelle Beratung ersetzen. Nehmen Sie Kontakt mit Beratungsstellen oder Psychologen auf, wenn Sie sich der Situation nicht gewachsen fühlen.
Haben Sie ein offenes Ohr! Lassen Sie Ihr Kind beschreiben, was passiert ist. Versuchen Sie sich ein möglichst genaues Bild von der Situation zu machen. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es nicht allein mit dem Cyber-Mobbing fertig werden muss.
Machen Sie Ihrem Kind deutlich, dass es das Cyber-Mobbing nicht tolerieren muss. Es soll keine psychischen Schäden davontragen. Die Attacken hören meist nicht von selbst auf und eventuell gibt es noch weitere Opfer, die es zu schützen gilt.
Thematisieren Sie das Mobbing bei Lehrern, im Verein und im Bekanntenkreis. Das schüchtert die Täter oft ein, sodass das Mobbing aufhört.
Nehmen Sie Beiträge ernst, in denen Ihr Kind beleidigt oder gar bedroht wird. Antworten Sie aber nicht darauf. Das schenkt unnötig Aufmerksamkeit.
Sichern Sie Nachrichten, Chats, Fotos oder andere belastende Inhalte per Screenshot. Halten Sie fest, wann und auf welcher Plattform das passierte und was Sie über den Absender der Inhalte wissen.
Gibt es schwerwiegende, langanhaltende Mobbing-Attacken, sollten Sie Fachleute zurate ziehen. Das können Sozialarbeiter in der Schule sein oder in besonders schweren Fällen auch die Polizei. Dort können Sie auch Anzeige erstatten.
Letzte Änderung: 07.05.2021
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