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Krebsvorsorge für trans*Personen

ArtikelLesezeit: 2:00 min.
Stark geschminkte Transfrau

Bildnachweis: © stock.adobe.com / Krakenimages.com

Viele trans*Personen haben aus Angst vor Diskriminierung oder weil sie fürchten, sich erklären zu müssen, eine hohe Hemmschwelle vor ärztlichen Untersuchungen. Und natürlich gibt es keinen Zwang, sich ärztlich durchchecken zu lassen. Aber gerade die Krebsvorsorgetermine sind so wichtig und wertvoll für ein gesundes und langes Leben, dass sie regelmäßig wahrgenommen werden sollten.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Standard-Krebsfrüherkennungsuntersuchungen einzelner Organe, unabhängig vom Geschlecht. Dazu gehören die Vorsorgeuntersuchungen bezüglich Brust-, Haut-, Prostata-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs.

Warum Krebsfrüherkennung für alle wichtig ist

Bei der Krebsfrüherkennung geht es um eine rein organfokussierte Betrachtungsweise: Es sind die Organe, Drüsen und Gewebe, in denen sich Krebszellen entwickeln können. Und einige Organe, Drüsen und Gewebe wie Darm, Prostata, Brustdrüse oder die Haut haben ein höheres Risiko für bösartige Tumoren, die wiederum in andere Organe, Drüsen oder Gewebe streuen können. Und je früher die Krebszellen entdeckt und am Streuen gehindert werden, desto wahrscheinlicher ist, dass der Krebs bekämpft wird oder zumindest unter Kontrolle gelangt und ein Weiterleben ohne größere Einschränkungen möglich ist.

Welche Früherkennungstermine stehen wann an?

Ab 20 Jahren haben gesetzlich Versicherte mit einer Gebärmutter jährlich Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchung von Gebärmutterhalskrebs. Sie findet in einer Gynäkologiepraxis statt, ebenso die jährliche Brustkrebs-Früherkennung für alle Menschen mit ausgeprägtem Brustdrüsengewebe. Personen mit einer Prostata können ab 45 Jahren einmal im Jahr zur Prostata-Früherkennungsuntersuchung gehen. Sowohl hausärztliche Praxen als auch Urologiepraxen führen sie durch. Anspruch auf ein umfassendes Hautkrebsscreening haben alle gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren im Rhythmus von zwei Jahren. Versicherte der AOK Rheinland-Hamburg dürfen sogar schon ab 18 Jahren alle zwei Jahre auf Karte zum Hautkrebsscreening. Hier sind die hausärztlichen oder die hautärztlichen Praxen die  erste Anlaufstellen. Als biologischer Mann geborene Personen dürfen ab 50 Jahren die Darmkrebsfrüherkennungsangebote wahrnehmen, als biologische Frau geborene Personen erst ab 55 Jahren. Hintergrund ist, dass als Mann geborene Personen durch ihr Geschlecht ein höheres Darmkrebsrisiko haben. Die Darmkrebsvorsorge sieht zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren oder einen jährlichen Test auf verborgenes Blut im Stuhl für unter 55-Jährige vor; über 55-Jährige machen alle zwei Jahre einen Stuhltest.

Transgender-Symbol

Krebsfrüherkennungsuntersuchungen

Checkliste für trans*Personen

Was tun bei Angst vor dem Praxisbesuch?

Wer schon einmal mit sehr wenig Empathie in einer Praxis empfangen worden ist und Befürchtung hat, dass das eine Reaktion auf die trans*Persönlichkeit gewesen sein könnte, ist vor dem nächsten Termin sicherlich stark verunsichert. Gleiches gilt für „komische“ Blicke von anderen Wartenden oder vom Praxispersonal. Hier ein paar Tipps, die Mut machen können, einen Termin zu vereinbaren:

  • Suchen Sie sich eine Praxis, die als queerfreundlich oder sensibilisiert gilt. Orientierungshilfe gibt es auf Queermed-Deutschland.de.
  • Überlegen Sie sich, ob Sie vielleicht schon vor dem Termin in der Praxis anrufen und etwas von sich erzählen, um möglicherweise unangenehme Fragen während der Anmeldung oder Untersuchung zu vermeiden.
  • Wenn Sie Angst vor der Situation im Wartezimmer haben, fragen Sie nach Randzeiten-Terminen in den Morgen- oder Abendstunden oder mittags. Sie können auch eine Begleitung mit zu dem Termin nehmen.
  • Sie bestimmen, was Sie von sich erzählen möchten und welche Körperstellen untersucht werden sollen.

Sie müssen sich auch keine Sorgen machen, dass die Praxis die anerkannten Krebsfrüherkennungsuntersuchungen nicht abrechnen kann: Seit 2019 hat jeder gesetzlich Versicherte – unabhängig vom Geschlecht – Anspruch auf medizinisch angezeigte ärztliche Leistung. Ist die angezeigte Untersuchung allerdings mit einem bestimmten Geschlecht verbunden, das nicht Ihrem entspricht, wird die Abrechnung über den Diagnoseschlüssel für Trans*Geschlechtlichkeit erfolgen. Das alles sollte Ihre Praxis aber wissen.

Was sollte ich zur Früherkennungs-Untersuchung mitbringen?

Vor der Krebsfrüherkennungs-Untersuchung ist es sinnvoll, sich alle Fragen aufzuschreiben. So lassen sie sich auch beim emotionaler Aufgewühltheit und Nervosität ganz einfach nach und nach stellen. Bei einer Transition sollten Sie alle bereits durchgeführten Schritte kommunizieren, weil die Transition Einfluss auf die Vorsorgeuntersuchung haben kann.

Für die Anmeldung und Abrechnung benötigen Sie als gesetzlich versicherte Person natürlich Ihre elektronische Gesundheitskarte. Wer noch keinen Ergänzungsausweis hat, kann sich im Vorfeld einen bei der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität besorgen. Er gibt Auskunft über den gewählten Vornamen, den Nachnamen, die Geschlechtsbezeichnung, die Pronomen und das Geburtsdatum. Über das Passfoto und die Ausweisnummer lässt er sich dem Personalausweis, der als offizielles Dokument womöglich noch die „alten“ Daten enthält, zuordnen.

Wo gibt es Hilfe bei Diskriminierung durch ärztliches Personal?

Sollten Sie ein Gefühl von Diskriminierung im Rahmen des Gesundheitssystems haben, können Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein oder Hamburg oder an die für Ihr Bundesland zuständige Ärztekammer Nordrhein oder Hamburg wenden.

Schicke eine dieser Postkarten an einen lieben Menschen

Letzte Änderung: 21.09.2023