
Eine Laseroperation am Auge kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Frage.
Die Voraussetzungen für eine Laseroperation sind:
- Es hängt von der Sehschwäche ab, wie dick die Hornhaut mindesten sein muss, damit der Arzt Sie operieren kann.
- Bei Kurzsichtigkeit ist der Eingriff bis maximal minus zehn Dioptrien möglich, bei Weitsichtigkeit bis maximal plus vier Dioptrien. Patienten mit einer Hornhautverkrümmung von maximal fünf Dioptrien können ebenfalls behandelt werden.
- Das Auge muss gesund sein. Das heißt es dürfen keine Vorerkrankungen wie Hornhautschäden, grüner Star oder Netzhautablösungen vorliegen.
- Auch bei Autoimmunerkrankungen, Rheuma oder Neurodermitis wird von dem Eingriff abgeraten.
- Die Brillenstärke sollte seit mindestens 12 bis 18 Monaten, besser aber seit zwei Jahren, stabil sein.
- Da sich die Augen bei Kindern und Jugendlichen noch verändern, lehnen qualifizierte Ärzte einen Eingriff bei Patienten unter 18 Jahren ab.
- Auch Schwangeren und Stillenden wird geraten, auf das Lasern zu verzichten.
- Allergiker sollten für einen Eingriff eine allergiefreie Jahreszeit wählen.

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Die Erfolgsaussicht eines Lasereingriffs ist individuell verschieden. Sie hängt sowohl vom Alter als auch von der Stärke der Fehlsichtigkeit ab. Die Grundregel lautet: Je geringer die Sehschwäche, desto größer ist die Erfolgschance einer OP.
Und je jünger der Patient zum Zeitpunkt des Eingriffs ist, desto länger hat er etwas davon. Denn auch wer sich operieren lässt, benötigt mit etwa 45 bis 50 Jahren höchstwahrscheinlich eine Sehhilfe zum Lesen. Die sogenannte Alterssichtigkeit lässt sich nämlich nicht „weglasern“.
Letzte Änderung: 16.01.2020
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