Schmerzmittel gehören in den meisten Hausapotheken zur Standard-Ausrüstung. Sie versprechen schnelle und unkomplizierte Hilfe bei leichten bis mittleren Schmerzen. Aber nicht jedes Schmerzmittel hilft gegen jedes Leiden und sollte dauerhaft nicht ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt eingenommen werden.
Apothekerin
ServiceCenter AOK-Clarimedis
Nicht jedes Schmerzmittel hilft gleich gut gegen jedes Leiden. Lesen Sie im Folgenden, wann Sie welches Schmerzmittel anwenden können und für welche Personengruppen ein Schmerzmittel eventuell gar nicht geeignet ist.
Vor allem wenn Sie noch weitere Medikamente einnehmen, sollten Sie unbedingt auf mögliche Wechselwirkungen achten. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie vorher Ihren Arzt oder Apotheker.
Rezeptfreie Schmerzmittel sollten Sie ohne Rücksprache mit dem Arzt nicht mehr als drei Tage hintereinander und nicht mehr als zehn Tage im Monat einnehmen. Es gilt die Formel: „So viel wie nötig – so wenig wie möglich“. Halten die Schmerzen länger an, sollten Sie einen Arzt aufsuchen, damit die Ursache für die Schmerzen abgeklärt werden kann.
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Auch Schwangere bekommen Kopfweh oder eine fiebrige Erkältung. Viele sind sich dann unsicher, ob eine Schmerztablette dem Baby möglicherweise schadet. Tatsächlich sollten Wirkstoffe wie Diclofenac, ASS oder Ibuprofen in bestimmten Phasen der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
Dahingegen ist Paracetamol – in einer üblichen Dosis und für einen begrenzten Zeitraum – das Mittel der Wahl für Schwangere. In den ersten beiden Schwangerschaftsdritteln kann auch Ibuprofen eingenommen werden. Eine längerfristige Einnahme (mehr als drei Tage hintereinander) sollten Sie aber immer mit Ihrem Arzt oder Apotheker besprechen.
Auf embryotox.de finden Sie umfassende Informationen über die Verträglichkeit von Arzneimitteln in der Schwangerschaft und Stillzeit. Dort können Sie auch nachlesen, ob es gegebenenfalls eine geeignetere Alternative zu einem bestimmten Medikament gibt. Zusätzlich können Sie sich auch kostenlos telefonisch beraten lassen.
Einige Schmerzmittel sind frei verkäuflich, also ohne Rezept in der Apotheke erhältlich. Andere Schmerzmittel müssen von einem Arzt verschrieben werden. Dies hängt mit der Wirkungsweise oder Dosierung der Schmerzmittel zusammen. Bei Schmerzmitteln unterscheidet man grundsätzlich zwischen nicht-opioiden und opioiden Schmerzmitteln. Opioide müssen immer vom Arzt verschrieben werden, manche sogar auf einem speziellen Rezept (Betäubungsmittelrezept).
Zu den rezeptfreien, nicht-opioiden Schmerzmitteln zählen unter anderem die sogenannten nicht-steroidalen Antirheumatika (NSAR) wie ASS, Ibupfofen oder Diclofenac. Diese hemmen die Bildung von Prostaglandinen, einer Gruppe von Gewebshormonen. Diese Hormone werden zum Beispiel bei einer Entzündung übermäßig gebildet und verursachen dadurch Schmerzen und Entzündungen. NSAR sind in der Lage, die Bildung dieser Hormone zu unterbinden. So wird also die Schmerzentstehung gehemmt. Auch Paracetamol ist rezeptfrei in der Apotheke zu bekommen, hat aber einen bis jetzt noch nicht eindeutig geklärten Wirkmechanismus.
Rezeptpflichtig sind unter anderem Meloxicam und Piroxicam, die das gleiche Wirkspektrum wie die NSAR haben. Auch Metamizol (Novaminsulfon) gehört dazu, dessen Wirkungsmechanismus ebenfalls bis jetzt nicht geklärt ist. Auch Celecoxib und Etoricoxib (sog. COX-2-Hemmer oder Coxcibe) gehören zu den NSAR. Diese blockieren lediglich ein bestimmtes Enzym und können deshalb bei kurzzeitiger Anwendung für Patienten geeignet sein, die die traditionellen NSAR wegen der Nebenwirkungen im Magen-Darm-Trakt nicht vertragen oder die ein erhöhtes Risiko für diese Nebenwirkungen haben.
Opioide Schmerzmittel (zum Beispiel Morphin) verändern über bestimmte Bindungsstellen (Opioid-Rezeptoren) auf Nervenzellen besonders im Gehirn und Rückenmark (Zentrales Nervensystem) unser Schmerzempfinden. Opioide können ein höheres Sucht- beziehungsweise Missbrauchspotenzial haben. Daher sind sie immer verschreibungspflichtig. Je nach Wirkstoff oder Konzentration ist ein Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) notwendig. So überwacht die Bundesopiumstelle die Abgabe von Betäubungsmitteln.
Letzte Änderung: 23.09.2024
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