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Schmerzmittel – Wirkung, Nebenwirkungen und Anwendungsgebiete

ArtikelLesezeit: 4:00 min.
Frau nimmt eine Tablette mit einem Glas Wasser

Bildnachweis: © stock.adobe.com / fizkes

Schmerzmittel gehören in den meisten Hausapotheken zur Standard-Ausrüstung. Sie versprechen schnelle und unkomplizierte Hilfe bei leichten bis mittleren Schmerzen. Aber nicht jedes Schmerzmittel hilft gegen jedes Leiden und sollte dauerhaft nicht ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt eingenommen werden.

Expertenbild

Die Expertin zum Thema

Birgit Kämmerer-Mroß

Apothekerin
ServiceCenter AOK-Clarimedis

Wann hilft welches Schmerzmittel?

Nicht jedes Schmerzmittel hilft gleich gut gegen jedes Leiden. Lesen Sie im Folgenden, wann Sie welches Schmerzmittel anwenden können und für welche Personengruppen ein Schmerzmittel eventuell gar nicht geeignet ist.

Vor allem wenn Sie noch weitere Medikamente einnehmen, sollten Sie unbedingt auf mögliche Wechselwirkungen achten. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie vorher Ihren Arzt oder Apotheker.

Acetylsalicylsäure (ASS)

  • Anwendungsgebiete: leichte bis mäßig starke Schmerzen, Entzündungen, rheumatische Erkrankungen und Fieber
  • Wirkung: Es hemmt die Produktion bestimmter Gewebshormone (Prostaglandine) und somit die Schmerzentstehung. Außerdem wirkt es fiebersenkend. Zusätzlich hemmt es in niedrigen Dosen die Verklumpung bestimmter Blutplättchen (Thrombozyten).
  • Nebenwirkungen: Kann bei längerem Gebrauch oder in höheren Dosen die Magenschleimhaut reizen oder bei Allergikern unter Umständen Asthmaanfälle auslösen.
  • Weniger / nicht geeignet für: Kindern und Jugendlichen (unter 16 Jahren) sollte ASS ohne ärztliche Anweisung gar nicht verabreicht werden. Bei ihnen kann der Wirkstoff bei fiebrigen Infekten zum sogenannten Reye-Syndrom führen – eine schwere mitunter tödliche Gehirn- und Lebererkrankung. Ebenso wenig sollte ASS in der Schwangerschaft, vor Operationen oder zahnärztlichen Eingriffen angewendet werden. Patienten mit eingeschränkter Leber- und Nierentätigkeit oder mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen sollten ASS mit Vorsicht oder nur nach Rücksprache mit dem Arzt einnehmen, gegebenenfalls ist eine Dosisanpassung erforderlich.

Ibuprofen

  • Anwendungsgebiete: mittlere bis stärkere Schmerzen, Entzündungen und Fieber
  • Wirkung: Es hemmt die Produktion bestimmter Gewebshormone (Prostaglandine) und somit die Schmerzentstehung. Außerdem wirkt es fiebersenkend.
  • Nebenwirkungen: Birgt ähnliche Gefahren wie ASS, kann besonders hochdosiert schläfrig machen.
  • Weniger / nicht geeignet für: Patienten mit eingeschränkter Leber- und Nierentätigkeit oder mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen sollten Ibuprofen mit Vorsicht oder nur nach Rücksprache mit dem Arzt einnehmen.

Diclofenac

  • Anwendungsgebiete: leichte bis mittlere Schmerzen oder Entzündungen, die in Verbindung mit Verletzungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates stehen
  • Wirkung: Diclofenac wirkt schmerzstillend, aber vor allem entzündungshemmend. Es wird deswegen unter anderem bei rheumatischen Erkrankungen eingesetzt.
  • Nebenwirkungen: Diclofenac erhöht das Risiko von Magen- und Darmblutungen. Das Risiko für Schlaganfall oder Herzinfarkt kann auch bei niedrigen Dosen erhöht sein.
  • Weniger / nicht geeignet für: Vor größeren operativen Eingriffen sowie im letzten Schwangerschaftsdrittel sollte das Mittel nicht eingenommen werden. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sollten kein Diclofenac einnehmen. Bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion ist gegebenenfalls eine Dosisanpassung notwendig, sie sollten daher vorab mit ihrem Arzt sprechen.

Naproxen

  • Anwendungsgebiete: symptomatische Behandlung von Schmerzen (z. B. Menstruationsbeschwerden) und Entzündungen (z. B. Rheuma)
  • Wirkung: Es hemmt die Produktion bestimmter Gewebshormone (Prostaglandine) und somit die Schmerzentstehung.
  • Nebenwirkungen: Birgt ähnliche Gefahren wie Diclofenac.
  • Weniger / nicht geeignet für: Patienten mit eingeschränkter Leber- und Nierentätigkeit oder mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen sollten Naproxen mit Vorsicht oder nur nach Rücksprache mit dem Arzt einnehmen.

Paracetamol

  • Anwendungsgebiete: leichte bis mäßige Schmerzen und Fieber
  • Wirkung: schmerzlindernd und fiebersenkend
  • Nebenwirkungen: Hält man sich an die vorgegebene Dosierung, ist sein Nebenwirkungspotenzial geringer als bei ASS oder Ibuprofen. Ab einer Menge von sechs Gramm kann Paracetamol schwere Leberschäden hervorrufen (maximale Tagesdosis 4 Gramm). Daher wird es seit 2009 nur noch in Packungsgrößen bis 20 Tabletten verkauft. Paracetamol kann auch Säuglingen und Kindern verabreicht werden, es ist das Mittel der Wahl in Schwangerschaft und Stillzeit.

Wie oft können Schmerzmittel eingenommen werden?

Rezeptfreie Schmerzmittel sollten Sie ohne Rücksprache mit dem Arzt nicht mehr als drei Tage hintereinander und nicht mehr als zehn Tage im Monat einnehmen. Es gilt die Formel: „So viel wie nötig – so wenig wie möglich“. Halten die Schmerzen länger an, sollten Sie einen Arzt aufsuchen, damit die Ursache für die Schmerzen abgeklärt werden kann.

Frau mit Headset am Computer.

Fragen zu Medikamenten?

AOK-Clarimedis hilft Ihnen weiter.

Welches Schmerzmittel in der Schwangerschaft?

Auch Schwangere bekommen Kopfweh oder eine fiebrige Erkältung. Viele sind sich dann unsicher, ob eine Schmerztablette dem Baby möglicherweise schadet. Tatsächlich sollten Wirkstoffe wie Diclofenac, ASS oder Ibuprofen in bestimmten Phasen der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Dahingegen ist Paracetamol – in einer üblichen Dosis und für einen begrenzten Zeitraum – das Mittel der Wahl für Schwangere. In den ersten beiden Schwangerschaftsdritteln kann auch Ibuprofen eingenommen werden. Eine längerfristige Einnahme (mehr als drei Tage hintereinander) sollten Sie aber immer mit Ihrem Arzt oder Apotheker besprechen.

Auf embryotox.de finden Sie umfassende Informationen über die Verträglichkeit von Arzneimitteln in der Schwangerschaft und Stillzeit. Dort können Sie auch nachlesen, ob es gegebenenfalls eine geeignetere Alternative zu einem bestimmten Medikament gibt. Zusätzlich können Sie sich auch kostenlos telefonisch beraten lassen.

Rezeptfrei vs. rezeptpflichtig

Einige Schmerzmittel sind frei verkäuflich, also ohne Rezept in der Apotheke erhältlich. Andere Schmerzmittel müssen von einem Arzt verschrieben werden. Dies hängt mit der Wirkungsweise oder Dosierung der Schmerzmittel zusammen. Bei Schmerzmitteln unterscheidet man grundsätzlich zwischen nicht-opioiden und opioiden Schmerzmitteln. Opioide müssen immer vom Arzt verschrieben werden, manche sogar auf einem speziellen Rezept (Betäubungsmittelrezept).

Rezeptfreie, nicht-opioide Schmerzmittel

Zu den rezeptfreien, nicht-opioiden Schmerzmitteln zählen unter anderem die sogenannten nicht-steroidalen Antirheumatika (NSAR) wie ASS, Ibupfofen oder Diclofenac. Diese hemmen die Bildung von Prostaglandinen, einer Gruppe von Gewebshormonen. Diese Hormone werden zum Beispiel bei einer Entzündung übermäßig gebildet und verursachen dadurch Schmerzen und Entzündungen. NSAR sind in der Lage, die Bildung dieser Hormone zu unterbinden. So wird also die Schmerzentstehung gehemmt. Auch Paracetamol ist rezeptfrei in der Apotheke zu bekommen, hat aber einen bis jetzt noch nicht eindeutig geklärten Wirkmechanismus.

Rezeptpflichtige, nicht-opioide Schmerzmittel

Rezeptpflichtig sind unter anderem Meloxicam und Piroxicam, die das gleiche Wirkspektrum wie die NSAR haben. Auch Metamizol (Novaminsulfon) gehört dazu, dessen Wirkungsmechanismus ebenfalls bis jetzt nicht geklärt ist. Auch Celecoxib und Etoricoxib (sog. COX-2-Hemmer oder Coxcibe) gehören zu den NSAR. Diese blockieren lediglich ein bestimmtes Enzym und können deshalb bei kurzzeitiger Anwendung für Patienten geeignet sein, die die traditionellen NSAR wegen der Nebenwirkungen im Magen-Darm-Trakt nicht vertragen oder die ein erhöhtes Risiko für diese Nebenwirkungen haben. 

Opioide Schmerzmittel (immer rezeptpflichtig)

Opioide Schmerzmittel (zum Beispiel Morphin) verändern über bestimmte Bindungsstellen (Opioid-Rezeptoren) auf Nervenzellen besonders im Gehirn und Rückenmark (Zentrales Nervensystem) unser Schmerzempfinden. Opioide können ein höheres Sucht- beziehungsweise Missbrauchspotenzial haben. Daher sind sie immer verschreibungspflichtig. Je nach Wirkstoff oder Konzentration ist ein Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) notwendig. So überwacht die Bundesopiumstelle die Abgabe von Betäubungsmitteln.

Letzte Änderung: 23.09.2024