Unsere Clarimedis-Experten nehmen jedes Jahr bis zu einer halben Million Anrufe entgegen. Häufig gestellte Gesundheitsfragen beantwortet das Expertenteam in unserer Rubrik „Frage der Woche“.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger
ServiceCenter AOK-Clarimedis
Auf manchen Lebensmitteln findet sich der Aufdruck „mindestens haltbar bis“, auf anderen steht „zu verbrauchen bis“. Worin unterscheiden sich eigentlich Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und Verbrauchsdatum?
Verpackte Lebensmittel müssen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet sein. Es bedeutet: Das Produkt ist mindestens bis zu dem angegebenen Datum haltbar, bei richtiger Aufbewahrung oft auch noch länger. Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, müssen Sie also nicht sofort wegschmeißen. Experten empfehlen, an dem Produkt zu riechen und eine kleine Menge zu probieren. Wenn Geruch, Geschmack und Aussehen unkritisch sind, spricht nichts gegen den Verzehr.
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Schnell verderbliche Produkte wie Hackfleisch, Frischmilch und Feinkostsalate tragen ein Verbrauchsdatum mit genauem Hinweis auf die Lagerungsbedingungen (Temperaturbereich). Nach Ablauf des angegebenen Datums dürfen diese Lebensmittel nicht mehr verkauft werden. Sie sollten diese Produkte dann auch nicht mehr verzehren, da sie gesundheitsschädlich sein können.
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Letzte Änderung: 22.04.2018
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