Sicher ans Ziel kommen Radfahrer und Gepäck, wenn Ausstattung und Handling stimmen. Lesen Sie, worauf Sie beim Bepacken Ihres Fahrrads achten sollten.
An einem stabilen Gepäckträger oder vor dem Lenker können Fahrradkörbe und Packtaschen befestigt werden. „Wichtig ist, sie sicher zu fixieren und nicht zu überladen“, betont Roland Huhn, Sicherheitsexperte vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Fahrradtaschen schützen dabei besser vor Nässe.
Alles was nicht am Fahrrad selbst in Taschen oder Körben transportiert werden kann, gehört in einen Rucksack – und keinesfalls in eine umgehängte Handtasche oder gar in einen Beutel am Lenker. Dieser kann in die Speichen geraten und zu Stürzen führen.
Im Sommer spricht nichts dagegen, ganz normale, bequeme Kleidung auf dem Fahrrad zu tragen. Allerdings ist es ratsam, weite Hosen mit Klammern oder Klettband zu bändigen und feste, geschlossene Schuhe zu tragen. „Helle Kleidung in auffälligen Farben erhöht zudem die Sichtbarkeit im Straßenverkehr“, empfiehlt ADFC-Experte Huhn.
Ein Fahrradhelm ist zwar (noch) keine Pflicht, aber er vermindert bei einem Sturz nachweislich das Risiko von – meist folgenschweren – Kopfverletzungen. Ideal ist, wenn der TÜV-geprüfte, zwischen 200 und 300 Gramm leichte Helm Stirn, Schläfen und Hinterkopf bedeckt, aber Sicht und Gehör nicht beeinträchtigt. Damit er genau zur individuellen Kopfform passt, sollte man sich eingehend in einem Fachgeschäft beraten lassen. Roland Huhn vom ADFC betont: „Ein Helm sollte aber nicht zu riskanterem Fahren verleiten – denn er kann niemals hundertprozentigen Schutz vor Unfallfolgen bieten.“
Mit dem Rad zur Arbeit
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Wer auf dem Arbeitsweg ein Kind sicher zu oder von der Kita transportieren will, hat zwei Möglichkeiten: Kindersitz (vorn – in Fahrtrichtung – oder hinten) oder Fahrradanhänger. Der Anhänger ist komfortabler, geräumiger und regensicher, aber weniger wendig und bedeutend teurer. Ein Kindersitz bietet sich gerade für kürzere Strecken an, doch besonders beim Auf- und Absitzen des Kindes ist Vorsicht geboten. „Man sollte immer auf einen sicheren Stand des Fahrrads achten und das Kind nie allein im Sitz lassen“, so ADFC-Experte Huhn. „Zudem ist das Kind stets anzugurten und mit einem Helm zu schützen."
Wer beim Radfahren mit Handy telefoniert, riskiert ein Bußgeld. 25 Euro sind dafür fällig, auch wenn das Smartphone zum Nachrichten-Schreiben, Fotografieren etc. benutzt wird. Als Navigationshilfe in einer Lenkerhalterung oder zum Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung ist es hingegen erlaubt. Genauso wie nicht zu lautes Musikhören mit Kopfhörern. „Allerdings darf den Radfahrer das Gespräch oder die Musik nicht beeinträchtigen oder Verkehrsgeräusche übertönen“, erklärt ADFC-Fachmann Roland Huhn. „Wegen des erheblichen Ablenkungspotenzials und weil das Gehör für Radfahrer äußerst wichtig ist, um Gefahren schnell zu erfassen,sollte man trotzdem besser auf beides verzichten.“
Damit bei längeren Arbeitswegen und besonders an heißen Tagen die Flüssigkeitszufuhr gewährleistet ist, kann ein spezieller Flaschenhalter am Fahrrad angebracht werden. Wer auf die dazugehörige Flasche doch mal verzichtet, sollte den Halter aber nicht für den Transport anderer Gegenstände wie Regenschirm, Regenjacke etc. missbrauchen. Diese können sich während der Fahrt aus dem Halter lösen und Unfälle verursachen. Luftpumpe, Werkzeug und Ersatzschlauch gehören stattdessen in eine Satteltasche.
Letzte Änderung: 14.05.2016
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