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Was tun, wenn Sie im Urlaub krank werden?

ArtikelLesezeit: min.
Mann hustet, im Vordergrund ein gepackter Koffer

Bildnachweis: © stock.adobe.com / luismolinero

Es sollen entspannte und schöne Tage fern der deutschen Heimat werden, doch dann passiert es: Sie fangen sich im Urlaub einen Magen-Darm-Infekt ein oder treten in eine Glasscherbe. Medikamente aus der Reiseapotheke helfen jetzt nicht weiter, Sie sind auf einen Arzt angewiesen. Was also tun? Wir geben Ihnen Tipps für den Krankheitsfall beim Urlaub im Ausland.

Kranksein im Urlaub kann schnell teuer werden. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld zu informieren und wichtige Telefonnummern und Adressen zu notieren. Die meisten Krankenkassen bieten eine 24-Stunden-Service Hotline an. Die AOK Rheinland/Hamburg ist an 365 Tagen im Jahr jederzeit unter 0211 8195 0000 erreichbar. 

Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, genießt den Schutz seiner Krankenversicherung in den meisten europäischen Staaten. Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) finden Sie auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Die Karte können Sie für Arzt-, Zahnarzt und Krankenhausbehandlungen nutzen. Die EHIC gilt in vielen Staaten in Europa. 

Erfahren Sie hier mehr über den Versicherungsschutz im Ausland.

Frau mit Strohhut sitzt am Strand in einem Stuhl.

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Im Urlaub und auf Dienstreisen optimal geschützt

AOK-EuropaService

In den Ländern Spanien, Italien, Portugal, Belgien, Niederlande, Österreich und Polen bietet die AOK Rheinland/Hamburg ihren Versicherten zusätzlich den AOK-EuropaService an. In den dortigen Vertragskliniken und Medizinischen Zentren müssen Sie nur Ihre AOK-Gesundheitskarte vorlegen. Darüber wird – wie zu Hause auch – alles unkompliziert und direkt mit der AOK abgewickelt. Die AOK-Vertragspartner garantieren eine qualitativ gute medizinische Versorgung mit einem 24-Stunden-Rund-um-Service sowie deutschsprachigen Mitarbeitern.

Übersicht der Vertragskliniken

Auslandskrankenschein

Für Bosnien-Herzegowina, die Türkei und Tunesien müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Auslandskrankenschein (Anspruchsbescheinigung) anfordern. Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg können den Auslandskrankenschein hier online beantragen

Letzte Änderung: 20.03.2025

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