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Beipackzettel: Das müssen Sie wissen

ArtikelLesezeit: 2:00 min.
Tabletten mit Beipackzettel

Bildnachweis: © stock.adobe.com / Stockfotos-MG

Der Beipackzettel, offiziell "Gebrauchsinformation" genannt, beschreibt alles Wichtige rund um ein Medikament. Jeder Beipackzettel ist gleich aufgebaut. Er informiert unter anderem über die Zusammensetzung, Wirkungsweise sowie die Neben- und Wechselwirkungen des Präparats und worauf Sie bei der Einnahme achten müssen.

Expertenbild

Die Expertin zum Thema

Birgit Kämmerer-Mroß

Apothekerin
ServiceCenter AOK-Clarimedis

Für viele Patienten sind die Beipackzettel ein Ärgernis: Sie sind seitenlang und gespickt mit medizinischen Fachausdrücken. Und auch, wenn viele das im Volksmund „Waschzettel“ genannte Infoblatt tatsächlich lesen, die wenigsten verstehen seinen Inhalt.

Diese Infos finden Sie im Beipackzettel

Zusammensetzung

Hier erfahren Sie, welche Wirkstoffe in dem Medikament enthalten sind und in welcher Konzentration.

Darreichungsform

Medikamente gibt es in unterschiedlichen Darreichungsformen, etwa als Tabletten, Tropfen oder Zäpfchen.

Anwendungsgebiete

Hier wird erläutert, bei welchen Krankheiten oder Beschwerden das Medikament geeignet ist.

Dosierung

Dieser Punkt informiert über die Höhe der Einzeldosis beziehungsweise Tageshöchstdosis und die Abstände, in denen das Medikament eingenommen werden soll. Die Angaben sind allgemeingültig, sofern der Arzt keine andere Dosierung verordnet hat.

Art und Dauer der Anwendung

Wie lange und zu welcher Tageszeit soll das Medikament eingenommen werden? Während oder nach der Mahlzeit? Zerkaut oder unzerkaut? Antworten auf all diese Fragen finden Sie unter diesem Punkt. Mehr zur richtigen Einnahme und Lagerung von Medikamenten erfahren Sie hier.

Gegenanzeigen

Dieser Abschnitt listet Krankheiten und Umstände auf, unter denen das Medikament nicht eingenommen werden darf.

Wechselwirkungen

Wird das Medikament mit anderen Arzneimitteln, bestimmten Nahrungsmitteln oder Getränken eingenommen, können in einigen Fällen Wechselwirkungen auftreten. Hier erfahren Sie, was bei der Einnahme des Medikaments vermieden werden soll, damit keine Verstärkung beziehungsweise Abschwächung der Wirkung auftritt.

Nebenwirkungen

Nebenwirkungen sind die unerwünschten Wirkungen eines Medikaments, die trotz richtiger Einnahme möglicherweise auftreten können. Lesen Sie weiter unten mehr zu den Angaben der Nebenwirkungen im Beipackzettel.

Frau mit Headset am Computer.

Fragen zu Medikamenten?

AOK-Clarimedis hilft Ihnen weiter.

Häufigkeit von Nebenwirkungen

Das Wissenschaftliche Institut der AOK stellte vor einigen Jahren fest, dass vor allem die Fülle von möglichen Nebenwirkungen, die viele Beipackzettel auflisten, die Patienten verunsichert.

Doch warum ist das so? Die Pharmahersteller sind seit 1978 gesetzlich verpflichtet, alle bekannten Nebenwirkungen aufzuführen – und seien sie noch so unwahrscheinlich. Leider sind diese Angaben oft sehr kompliziert formuliert. Wir übersetzen für Sie:

  • Sehr häufig: Die Nebenwirkung tritt bei mehr als einem von 10 Behandelten auf.
  • Häufig: Die Nebenwirkung tritt bei mehr als einem von 100 Behandelten auf.
  • Gelegentlich: Die Nebenwirkung tritt bei mehr als einem von 1.000 Behandelten auf.
  • Selten: Die Nebenwirkung tritt bei mehr als einem von 10.000 Behandelten auf.
  • Sehr selten: Die Nebenwirkung tritt bei weniger als einem von 10.000 Behandelten auf.

Zum Schutz der Patienten und Hersteller

Der Inhalt des Beipackzettels wird von Ärzten, Apothekern und Juristen genau geprüft und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) genehmigt. Zum einen wollen sich die Hersteller damit vor Schadensersatzansprüchen absichern. Zum anderen dient dies dem Schutz der Patienten.

Die Hinweise auf dem Beipackzettel können unter anderem für Allergiker, die auf bestimmte Arzneimittel überempfindlich reagieren, lebensnotwendig sein. Lesen Sie den Beipackzettel also in jedem Fall aufmerksam durch. Zweifeln Sie jedoch nicht an Ihrer Intelligenz, wenn Sie nicht alles verstanden haben! Fragen Sie stattdessen Ihren Arzt oder Apotheker.

Letzte Änderung: 21.06.2021