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Kinderkrankheit Röteln

ArtikelLesezeit: 3:00 min.

Bildnachweis: © stock.adobe.com / Rido

Röteln, auch „Rubella“ genannt, ist ebenfalls eine typische Kinderkrankheit. Bei Kindern verläuft die Erkrankung meist leicht, etwa die Hälfte der kleinen Patienten haben überhaupt keine Symptome. Ein großes Risiko besteht dagegen bei einer Infektion während der Schwangerschaft, da die Röteln zu Fehlbildungen beim ungeborenen Kind führen können.

Expertenbild

Die Expertin zum Thema

Dr. Renate Quarg

Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
ServiceCenter AOK-Clarimedis

Ansteckung

Röteln-Viren werden über eine Tröpfcheninfektion – also beim Niesen und Husten – von Mensch zu Mensch weitergegeben. Ansteckend sind Erkrankte bereits etwa eine Woche vor bis ungefähr eine Woche nach dem Auftreten des Hautausschlags.

Typische Symptome

Nach einer Ansteckung vergehen zwei bis drei Wochen, bevor bei Ihrem Kind die ersten Symptome auftreten. Gut die Hälfte der erkrankten Kinder haben keine oder nur ganz leichte Beschwerden. Kommen Röteln zum Ausbruch, beginnen sie meist mit erhöhter Körpertemperatur, Kopf-, Glieder- und Halsschmerzen oder auch einer Bindehautentzündung. Typisch sind die Schwellungen der Lymphknoten im Nackenbereich und hinter den Ohren. Der rote, fleckige Hautausschlag beginnt im Gesicht, breitet sich schnell über den ganzen Körper aus und ist nach ein bis drei Tagen wieder verschwunden. Anders als bei Masern fließen die Röteln-Flecken nicht zusammen.

Behandlung

Sind die Röteln bei Ihrem Kind ausgebrochen, können nur die jeweiligen Symptome gelindert werden. Eine Behandlung der Erkrankung selbst ist nicht möglich. Wann und in welcher Form fiebersenkende Maßnahmen sinnvoll sind, besprechen Sie am besten mit dem Kinderarzt.

Ärztin zieht eine Spritze auf

Rund ums Impfen

Die Leistungen der AOK

Vorbeugung

Zur Vorbeugung hilft nur eine Impfung. Sie wird meistens als Kombinationsimpfung gegen Röteln, Masern und Mumps zusammen gegeben. Die Ständige Impfkommission empfiehlt, die Impfung einmal im Alter von elf bis 14 Lebensmonaten und ein zweites Mal vor Ende des 24. Lebensmonats durchführen zu lassen. Dies gilt für Jungen und Mädchen.
Ein Impfschutz ist aber auch für Frauen im gebärfähigen Alter wichtig. Eine Erkrankung während der frühen Schwangerschaft kann zu schweren Komplikationen mit ausgeprägten Fehlbildungen des Kindes oder sogar zu Fehlgeburten führen. Ungeimpfte Frauen im gebärfähigen Alter und solche, die nicht wissen, ob sie geimpft sind, sollten zwei Impfungen erhalten. Für einmal geimpfte Frauen reicht eine zusätzliche Impfung aus.


Letzte Änderung: 31.01.2020