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Zahnbehandlung unter Hypnose

ArtikelLesezeit: 3:00 min.
Wasserbecher zum Spülen beim Zahnarzt

Bildnachweis: © istockphoto.com / Andrey Sayfutdinov

Immer mehr Zahnärzte setzen bei ihren Behandlungen als Alternative zur Betäubung auf die Hypnose. Gerade Patienten, die schon beim Gedanken an den Zahnarztstuhl in Panik geraten, kann die medizinische Hypnose helfen, die Angst vor dem Zahnarzt abzubauen.

Expertenbild

Die Expertin zum Thema

Dr. Katja Leesemann

Zahnärztin
ServiceCenter AOK-Clarimedis

Wie funktioniert es?

Mit der Vorstellung von Hypnose aus Fernsehen und Varieté hat die medizinische Hypnose nichts zu tun. Weder das schwingende Pendel noch die peinlichen Befehle der Showhypnotiseure aus den TV-Shows kommen hier zum Einsatz.

Vielmehr leitet der behandelnde Zahnarzt die Hypnose im Verlauf eines persönlichen Gesprächs ein, oft auch in Kombination mit der sogenannten Fixationsmethode. Das heißt, der Patient konzentriert sich währenddessen auf einen festgelegten Gegenstand. Bei Kindern können auch Zaubertricks, Spiele oder Geschichten genutzt werden, um sie in den gewünschten Trancezustand zu versetzen.

Frau lächelt

AOK-Zahnklinik

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Der Schmerz wird nicht als Schmerz erlebt

Die Wirkung der Hypnose ist dabei weniger, dass das Schmerzempfinden komplett ausgeschaltet wird. Der Patient erfährt jedoch durch den Trance-Zustand ein anderes Schmerzerleben. Was bei vollem Bewusstsein als echter Schmerz empfunden wird, wird unter Hypnose eher als dumpfer Druck oder Temperaturunterschied wahrgenommen. Zusätzliche Entspannung verschaffen viele Zahnärzte ihren Hypnose-Patienten durch Entspannungs-Musik über Kopfhörer, die die unangenehmen Behandlungsgeräusche dämmen.

Ob ein Mensch hypnosefähig ist, hängt vor allem mit seiner Konzentrationsfähigkeit zusammen. Die Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Hypnose (DGZH) schätzt, dass rund 90 Prozent der Bevölkerung ohne Probleme hypnotisiert werden könnten. Nicht angewendet werden sollte die Hypnose im Rahmen der Zahnbehandlung allerdings bei dementen Patienten, stark psychisch kranken Menschen sowie bei Epileptikern.

Letzte Änderung: 30.01.2020