Es gibt verschiedene Zuckeralternativen, die praktisch keine Kalorien liefern und eher zahnfreundlich sind. Dennoch sind die Alternativen umstritten.
Dazu zählen zum einen Süßstoffe und zum anderen Zuckeraustauschstoffe. Die synthetisch bzw. technologisch hergestellten Süßstoffe haben eine wesentlich stärkere Süßkraft als Haushaltszucker. Sie liefern dem Körper nahezu keine Kalorien und verursachen zudem keine Karies. Besonders für Diabetiker und bei Übergewicht im Rahmen einer Gewichtsreduktion können sie eine Alternative zu zuckerhaltigen Süßungsmitteln sein.
In der EU sind nur diejenigen Süßstoffe zugelassen, die sich in wissenschaftlichen Studien als gesundheitlich unbedenklich erwiesen haben. (EFSA)
Denn Süßstoffe sind umstritten. So wird ihnen zum Beispiel vorgeworfen, den Appetit anzuregen. Dass sie tatsächlich für Entstehung von Übergewicht verantwortlich sind, ist aber nicht wissenschaftlich belegt. Gegenüber herkömmlichem Haushaltszucker haben die Süßstoffe den Nachteil, dass sie nicht so gut schmecken – es tritt häufig ein metallischer oder lakritzartiger Beigeschmack auf.
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Zuckeraustauschstoffe sind süß schmeckende Kohlenhydrate, auch Zuckeralkohole genannt, die unter anderem aus Gemüse und Obst gewonnen werden. Dazu gehören Sorbit (E 420), Mannit (E 421), Xylit (E 967), Erythrit (E 968), Isomalt E 953), Maltit (E 965) und Lactit (E 966). Sie liefern gut halb so viele Kalorien wie Haushaltszucker, sind aber fast genauso süß. Da die Zuckeralkohole nur langsam in die Blutbahn gelangen, sind sie lange Zeit für die Herstellung sogenannter „Diabetiker-Lebensmittel“ eingesetzt worden. Diese wurden jedoch vom Markt genommen, da sie keinen Zusatznutzen in der Diabetestherapie bieten.
Zuckeraustauschstoffe sind zahnfreundlicher als Haushaltszucker. Allerdings binden sie bei der Verdauung im Dickdarm Wasser. Die Folge: Zuckeraustauschstoffe können Blähungen und Durchfall verursachen, wenn man zu viel davon zu sich nimmt. Der vermutlich bekannteste Zuckeraustauschstoff ist der Fruchtzucker, auch Fruktose genannt.
Letzte Änderung: 26.07.2017
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