Alkohol ist ein Genussmittel – doch manchmal versteckt er sich auch in Lebensmitteln. In welchen er drin ist, wer die Finger davonlassen sollte und ob alkoholfreies Bier wirklich ohne Alkohol ist. Wir geben Antworten auf wichtige Fragen.
Diätassistentin und Ernährungsberaterin/DGE
Dass Alkohol in manchen Torten oder Pralinen enthalten ist, wissen die meisten Konsumenten. Doch dass er auch in Süßigkeiten, Milchbrötchen und sogar Bananen zu finden ist, dürfte viele überraschen.
Fruchtsaft enthält von Natur aus etwas Alkohol. Er findet sich auch in Brot, Kefir oder reifen Bananen. Dieser natürliche Alkohol entsteht durch Gärungsprozesse und lässt sich nicht verhindern. Obst beispielsweise gärt schon nach der Ernte. In Brot wandelt die Hefe einen Teil des Zuckers in Alkohol um, während sie gärt. In diesen Fällen ist die Alkoholmenge aber sehr gering und liegt unter 0,3 Volumenprozent.
In manch eingelegtem oder fermentiertem Gemüse steckt ebenfalls Alkohol. In Sauerkraut etwa sind rund 0,5 Volumenprozent möglich. Bakterien wandeln hier die Kohlenhydrate teilweise in Alkohol um. Solche niedrigen Anteile schmecken wir in der Regel nicht. Deshalb gelten Lebensmittel mit natürlichem Alkoholgehalt als unbedenklich für Kinder und in der Schwangerschaft. Übrigens: Bei manchen Stoffwechselprozessen produziert der Körper auch selbst Alkohol.
Alkohol hat verschiedene Funktionen. Er verleiht manchen Lebensmitteln wie Soßen einen charakteristischen Geschmack. Er kann aber auch haltbar machen, also konservieren. Außerdem lösen sich viele Aromen gut in Alkohol und er hilft als Trennmittel gegen Verklumpen.
Bei der Schwarzwälder Kirschtorte ist wohl kaum jemand überrascht, dass sie alkoholisch ist. Doch Alkohol kommt auch in vielen Lebensmitteln vor, in denen man ihn gar nicht vermutet. In einigen Teigwaren, Süßigkeiten und Fertiggerichten beispielsweise ist er enthalten.
Wir haben mögliche Beispiele gesammelt:
Ob Hersteller Alkohol kennzeichnen müssen, kommt darauf an, um welche Lebensmittel es sich handelt.
In verpackten Lebensmitteln ist Alkohol nur über die Zutatenliste erkennbar. Wird er beigemischt, muss er dort genannt werden. Wie viel enthalten ist, bleibt aber oft ein Geheimnis der Hersteller. Ist Alkohol jedoch nur ein sogenannter Trägerstoff, beispielsweise um Aromen zu lösen, müssen die Produzenten ihn dort nicht aufführen.
Bei unverpackten Lebensmitteln gilt oft keine Kennzeichnungspflicht. Hier muss also weder auf die Zutat Alkohol noch auf den Alkoholgehalt hingewiesen werden. Das gilt etwa bei Backwaren und Torten vom Konditor oder wenn Sie im Restaurant oder beim Schnellimbiss essen. Hier gilt: Fragen Sie nach, wenn Sie auf Alkohol verzichten wollen oder müssen.
Der tatsächliche Alkoholgehalt muss in Deutschland nur bei Getränken angegeben werden. Allerdings nur, wenn dieser bei 1,2 Volumenprozent oder darüber liegt. So wie bei den bei Jugendlichen beliebten Alkopops.
Getränke mit weniger als 0,5 Volumenprozent dürfen die Hersteller als „alkoholfrei“ bezeichnen – also Bier-Mixgetränke wie Radler oder Malzbiere.
In vielen Fällen ist noch ein wenig Alkohol drin: bis zu 0,5 Volumenprozent sind erlaubt, selbst wenn „alkoholfrei“ auf den Flaschen steht. Das alkoholarme Bier entsteht, indem der Gärvorgang abgebrochen wird. Oder dem Produkt wird nach der Gärung wieder Alkohol entzogen. Auf diese Weise lassen sich aber auch Produkte herstellen, die den Zusatz „ohne Alkohol“ oder „0,0 Prozent“ tragen. Sie enthalten keinen Alkohol (mehr).
Trockene Alkoholiker und Kinder sollten solche Getränke trotzdem nicht trinken. Für Schwangere gilt es als unproblematisch – zumindest in angemessener Menge. Für Schwangere liegt sie bei maximal einem Glas gelegentlich.
Verbraucherschützer bemängeln, dass der Alkoholgehalt in Lebensmittel nicht genauer angegeben werden muss. Sie wünschen sich eine deutlichere Kennzeichnung, damit Verbraucher gewarnt sind. Natürlich können die Hersteller freiwillig mehr Angaben zum Alkoholgehalt der Lebensmittel machen. Bei vielen alkoholfreien Bieren etwa wird das so gehandhabt.
Leider oft erst auf den zweiten Blick. Schauen Sie sich am besten die Zutatenliste an. Hier ist Alkohol oder Trinkalkohol vermerkt. Eventuell sind die alkoholischen Zusätze auch spezifisch aufgelistet, etwa Weißwein, Likör, Rum oder Whiskey. Die Angaben Ethanol, Äthanol oder Ethylalkohol lassen darauf schließen, dass reiner Alkohol verwendet wurde.
Sind Sie unsicher, ob Alkohol enthalten ist, sollten Sie sich beim Hersteller oder der Verbraucherzentrale erkundigen. Denn nur weil der Alkohol nicht aufgeführt ist, heißt es nicht, dass das Lebensmittel komplett alkoholfrei ist.
Alkoholhaltige Lebensmittel können aus verschiedenen Gründen problematisch sein.
Fragen zur Ernährung?
Hier geht es zu den Ernährungs- und Kochkursen der AOK.
Eines vorweg: Viele angesprochene Produkte enthalten sehr kleine Mengen des versteckten Alkohols. Doch wegen der mangelnden Kennzeichnung ist der exakte Gehalt nicht immer zu ermitteln. Deshalb lassen Sie im Zweifel Vorsicht walten.
Der natürlicherweise enthaltene Alkohol wird als unbedenklich eingestuft. Anders ist es etwa bei alkoholisch angereicherten Pralinen, Eissorten oder Konfitüren. Diese sollten alle meiden, für die Alkohol gefährlich sein kann.
Ebenso sollten Sie auf Alkohol zum Kochen oder Backen verzichten. Je nach Zubereitungsart verkocht beziehungsweise verdampft der Alkohol zwar größtenteils. Doch wer etwa eine halbe Flasche Wein ins Risotto gießt, behält auch etwas davon im fertigen Essen. Nutzen Sie lieber eine alkoholfreie Alternative.
Sie vermuten einen problematischen Umgang mit Alkohol bei Ihnen oder bei jemandem aus Ihrem Umfeld? Hier haben wir alles Wissenswerte zum Thema Alkoholsucht sowie Anlaufstellen für Betroffene zusammengetragen.
Mehr Infos zu Alkohol in Lebensmitteln bietet die Verbraucherzentrale Hamburg.
Letzte Änderung: 05.09.2021
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